Allgemeine Reisebedingungen (Stand 22.04.2008)

1. Abschluss eines Reisevertrages

1.1 Mit der Anmeldung bietet der Kunde DSI Reisen GmbH & Co KG – Grönfahrtweg 26 – 24955 Harrislee  (im folgenden DSI Reisen genannt)  den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sind mehrere Teilnehmer vorgesehen, kann die Anmeldung für diese durch den Anmelder vorgenommen werden. Für deren Vertragsverpflichtungen steht er wie für seine eigenen Verpflichtungen ein sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.2 An seine Anmeldung ist der Kunde bis zur Annahme durch DSI Reisen gebunden, längstens jedoch 14 Tage. Der Reisevertrag kommt durch die Bestätigung von DSI Reisen zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form, erfolgt aber überwiegend per Post oder per E.Mail.

1.3 Ist die Reise nicht wie in der Anmeldung beschrieben buchbar, wird DSI Reisen den Kunden umgehend informieren und ein Alternativangebot abgeben.

 

2. Bezahlung

2.1 Nach Erhalt der Reisebestätigung und des Kundengeldsicherungsscheines gemäß § 651k BGB wird eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises, höchstens jedoch 250,-- Euro pro Person fällig.

2.2  Der Restbetrag ist ohne weitere Aufforderung so zu leisten, dass er spätestens 21 Tage vor Reisebeginn gutgeschrieben ist. Scheckzahlungen (jedoch keine Auslandsschecks) werden nur nach Absprache akzeptiert. Bei Buchung 3 Wochen vor Reisebeginn wird der gesamte Reisepreis sofort fällig.

2.3 Sämtliche vorgenannten Zahlungen sind erst dann zu leisten, wenn dem Reiseteilnehmer ein Sicherungsschein gemäß § 651 k BGB ausgehändigt worden ist.  DSI Reisen ist über Travelsafe  bei der Zürich Versicherung AG (Deutschland) versichert.  Der Sicherungsschein wird auf dem Postwege versandt. Er verbrieft den direkten Anspruch des Kunden gegen den Versicherer.

2.4 Die Reiseunterlagen werden dem Reiseteilnehmer unverzüglich nach Eingang seiner vollständigen Zahlung bei DSI Reisen zugesandt. Ohne vollständige Bezahlung besteht kein Anspruch auf Aushändigung der Reiseunterlagen bzw. Inanspruchnahme der Reiseleistung.

2.5 Erfolgen die Anzahlung oder die Restzahlung nicht gemäß den in Ziffer 2.1 + 2.2. genannten Fälligkeiten, ist DSI Reisen berechtigt, nach Meinung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5.1 zu verlangen.

2.6 Verauslagte Kosten wie z.B. Reiseversicherungen sowie Rücktrittsgebühren sind sofort fällig.

 

3. Leistungen und Leistungsänderungen

3.1 Die vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Leistungsbeschreibung (Internet unter http://www.dsi-reisen.de, Werbung in Printmedien) und den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Vor Vertragsabschluss kann DSI Reisen eine Änderung der Leistungsbeschreibung aus sachlich berechtigten Gründen vornehmen. Der Reisende ist vor der Buchung selbstverständlich darüber zu informieren. Nebenabreden, Änderungen und sonstige Zusicherungen sowie Abweichungen aus Prospekten der Leistungsträger werden nur dann Vertragsbestandteil wenn sie von DSI Reisen schriftlich bestätigt worden sind.

3.2 Die Angaben in der Reiseausschreibung über Beförderungsart, Reiseroute, Unterbringung, Verpflegung, Sportangebot  u.s.w. gelten logischerweise unter dem Vorbehalt von Änderungen aufgrund aktueller Flug-, Beförderungs- und Hotelsituationen oder Änderungen im Sportangebot am Urlaubsort. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von DSI Reisen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Etwaige Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

3.3 DSI Reisen ist verpflichtet, den Reiseteilnehmer über Leistungsänderungen oder – abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird DSI Reisen dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten

3.4 Im Falle einer nachträglichen erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reiseteilnehmer berechtigt vom Vertrag ohne Kosten zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn DSI Reisen in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach Erklärung des Reiseveranstalters über die Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen.

 

4. Preisänderungen

4.1 Liegt der Reisebeginn später als vier Monate nach Vertragsabschluss, so ist DSI Reisen berechtigt eine Preiserhöhung vorzunehmen. Voraussetzung ist, dass nach Vertragsabschluss unvorhersehbare Umstände eingetreten sind, die DSI Reisen nicht zu vertreten hat (Erhöhung der Abgaben für bestimmte Leistungen wie z.B. Hafen- oder Flughafengebühren und Steuern, Erhöhung der Beförderungskosten wie z.B. durch Treibstoffzuschläge oder Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse). Bei einer Erhöhung der Treibstoffkosten kann DSI Reisen den Reisepreis nach folgender Berechnung erhöhen.

a.) bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung ist es der Erhöhungsbetrag

b.) in anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten zusätzlichen Beförderungskosten durch die Anzahl der Sitzplätze des Beförderungsmittels geteilt. Daraus ergibt sich der Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz.

Der Reiseteilnehmer ist über eine Preiserhöhung unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Abreise sind unwirksam.

4.2 Bei einer Preiserhöhung von mehr als 5 % des Reisepreises ist der Kunde innerhalb von 10 Tagen zum gebührenfreien Rücktritt oder zur gebührenfreien Umbuchung berechtigt, sofern DSI Reisen eine für den Kunden passende Reise aus seinem Angebot anbieten kann.

 

5. Rücktritt durch den Kunden, nicht in Anspruch genommene Leistungen, Umbuchungs- und Änderungswünsche, Ersatzpersonen

5.1 Der Reiseteilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag oder seiner verbindlichen Anmeldung zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung bei DSI Reisen. Dem Reiseteilnehmer wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

Tritt der Reiseteilnehmer vom Reisevertrag oder seiner verbindlichen Anmeldung zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann DSI Reisen Aufwendungsersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen in Form von angemessenen pauschalierten Rücktrittskosten fordern. Sie betragen für jeden angemeldeten Reiseteilnehmer in % des Gesamtreisepreises:

bis zum 30. Tag vor Reisebeginn                              20 %
ab dem 29. Tag bis 22. Tag vor Reisebeginn              35 %
ab dem 21. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn              50 %
ab dem 14. Tag bis 08. Tag vor Reisebeginn              60 %
ab dem 07. Tag bis 04. Tag vor Reisebeginn              75 %
ab dem 03. Tag bis 02. Tag vor Reisebeginn              90 %
ab dem 01. Tag oder bei Nichtantritt der Reise:          95 %

Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittskosten- / Reisekrankenversicherung.

Bei Abweichungen von diesen Bestimmungen steht in der Reisebeschreibung ein entsprechender Hinweis (z.B: für besondere Reisezeiten wie Weihnachten oder auch bei bestimmten Hotels, Sparangeboten u.s.w.). Detailangaben über besondere Rücktrittskosten werden in diesen Fällen in der Reisebestätigung aufgeführt.

Dabei bleibt es dem Reiseteilnehmer unbenommen, den Nachweis zu führen, dass DSI Reisen im Zusammenhang mit dem Rücktritt kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist als die berechnete Pauschale. DSI Reisen bleibt es vorbehalten, die Entschädigung konkret zu berechnen.

5.2 Nimmt der Reiseteilnehmer eine Reiseleistung teilweise oder ganz nicht in Anspruch, erfolgt keine Erstattung des Gegenwertes durch DSI Reisen. DSI Reisen wird sich in Einzelfällen bei den Leistungsträgern um eine Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen, jedoch nicht bei völlig unerheblichen Leistungen oder wenn die Erstattung nicht möglich gemacht werden kann.

5.3 Für Umbuchungs- und Sonderwünsche (Reisetermin, Reisedauer, Reiseziel, Hotelwahl, Abflughafen, Verlängerungen, Ersatz von Reisenden durch Dritte) - sofern diese durchführbar sind, verlangt DSI Reisen ein Umbuchungsentgelt von € 50 je Reiseteilnehmer. Dies gilt nur für Änderungswünsche bis  zum 30. Tag vor Reisebeginn. Ab dem 29. Tag können Änderungswünsche des Reiseteilnehmers nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß den unter 5.1 genannten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung bearbeitet werden. Rücktritt und Neuanmeldung gelten nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

5.4 Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Reisende und der Dritte haften dabei als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt entstehenden Mehrkosten. DSI Reisen kann den Wechsel ablehnen, wenn der Dritte den eventuellen besonderen Erfordernissen in Bezug auf die Reise nicht genügt oder deutsche oder ausländische Vorschriften dem entgegenstehen. Der Wechsel des Teilnehmers ist bei Flugreisen zusätzlich meist abhängig von freien Plätzen, es sei denn, die Airline akzeptiert den Namenswechsel.

 

6. Rücktritt und Kündigung durch DSI Reisen

DSI Reisen kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

6.1 Ohne Einhaltung einer Frist

Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung von DSI Reisen nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, daß die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt DSI Reisen den Vertrag, bleibt der Anspruch auf den Reisepreis bestehen jedoch unter Anrechnung des Wertes der ersparten Aufwendungen sowie unter Anrechnung derjenigen Vorteile, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt werden, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge.

6.2 Bis 2 Wochen vor Reiseantritt

Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseaus- schreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist DSI Reisen verpflichtet, den Reiseteilnehmer unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis sofort erstattet.

Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat DSI Reisen den Reiseteilnehmer davon zu unterrichten.

6.3 Bis 4 Wochen vor Reiseantritt

Ein Rücktritt durch DSI Reisen ist auch möglich, wenn die Durchführung der Reise aus von DSI Reisen nicht zu vertretenden Gründen nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für den Veranstalter nicht zumutbar ist, weil die im Falle der Durchführung  der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze,  bezogen auf diese Reise, bedeuten würde.  Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis sofort erstattet.

 

7. Aufhebung des Reisevertrages wegen aussergewöhnlicher Umstände

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt (z.B. Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseteilnehmer als auch DSI Reisen den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann DSI Reisen für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Erfolgt die Kündigung nach Antritt der Reise,  so ist DSI Reisen verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zur Rückbeförderung des Reiseteilnehmers zu treffen, falls die Rückbeförderung Teil der vereinbarten Reiseleistung ist. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von beiden Parteien je zur Hälfte zu tragen. Die übrigen Mehrkosten trägt der Reiseteilnehmer selbst.

 

8. Haftung von DSI Reisen

8.1 DSI Reisen haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns dafür, die Reise mit den zugesicherten Eigenschaften zu erbringen und dass sie nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen aufheben oder mindern.

8.2 Die Haftungsbeschränkung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den 3-fachen Reisepreis beschränkt soweit der Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit DSI Reisen für einen dem Reiseteilnehmer entstandenen Schaden allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

8.3 Für Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet DSI Reisen bei Sachschäden bis 4.100 €.. Liegt der dreifache Reisepreis über dieser Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des 3-fachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise.

8.4 Kommt DSI Reisen bei Schiffsreisen die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschiffahrtgesetzes.

8.5 Ein Schadensersatzanspruch gegen DSI Reisen ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

 

9. Gewährleistung und Mitwirkungspflicht des Reiseteilnehmers

9.1 Abhilfe vor Ort

Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reiseteilnehmer Abhilfe verlangen. Er ist verpflichtet, die Beanstandungen unverzüglich der Reiseleitung bzw. der lokalen Agentur zur Kenntnis zu bringen. Diese sorgt im Rahmen der Möglichkeiten für Abhilfe, wobei dies auch durch gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erfolgen kann. DSI Reisen kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

9.2 Mitwirkungspflicht


Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmung dahingehend mitzuwirken, dass eventuelle Schäden vermieden oder gering gehalten werden.

9.3 Minderung des Reisepreises


Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reiseteilnehmer eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) verlangen. Ein Anspruch auf Herabsetzung des Reisepreises besteht nicht, soweit es der Reiseteilnehmer schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen. Reiseleitung und lokale Vertreter sind nicht berechtigt, Ansprüche auf Schadenersatz oder Reisepreisminderung anzuerkennen.

9.4 Schäden am Reisegepäck oder sein Verlust müssen zur Wahrung von Ansprüchen sofort bei Feststellung dem jeweiligen Beförderungsunternehmen (Fluggesellschaft, Reederei, Busunternehmen)  angezeigt werden. Bei Diebstahl oder Beraubung ist beim nächstliegenden Polizeirevier eine Anzeige zu erstatten und sich eine Bestätigung über die Anzeige aushändigen zu lassen. Kommt der Reiseteilnehmer diesen Verpflichtungen nicht nach, stehen ihm keine Ansprüche zu.

 

10. Fristwahrung, Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reiseteilnehmer innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber  der DSI Reisen GmbH & CO KG, Grönfahrtweg 26, 24955 Harrislee geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reiseteilnehmer Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Der Tag des Reiseendes wird bei Berechnung der Monatsfrist nicht mitgerechnet.

Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren in 12 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem DSI Reisen die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche auf Schadenersatz wegen Körperverletzung verjähren drei Jahre nach Beendigung der Reise.

 

11. Paß-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften

Für alle Reisen ist ein Reisepass erforderlich mit einem Gültigkeitsdatum, das länger ist als 6 Monate gerechnet ab dem Tag der Beendigung der Reise. DSI Reisen informiert den Reiseteilnehmer über reisewichtige Pass, - Visa, - Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften sowie sonstige Bestimmungen. Visainformationen beziehen sich auf Staatsbürger aus Deutschland. Für die Einhaltung dieser Vorschriften und Bestimmungen ist der Reiseteilnehmer selbst verantwortlich. Das heißt, für alle Nachteile, die aus der Nichtbeachtung der Vorschriften entstehen (z.B. durch nicht rechtzeitige Visabeschaffung) haftet DSI Reisen nicht.

Über Impfungen und Infektionsschutz muss sich der Reiseteilnehmer rechtzeitig informieren (z.B beim Gesundheitsamt, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten u.s.w.).

 

12. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Aufgrund einer EU-Verordnung ist DSI Reisen verpflichtet, den Reiseteilnehmer bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sowie aller im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht die Fluggesellschaft bei Buchung noch nicht fest, ist DSI Reisen verpflichtet, die Fluggesellschaften zu nennen, die den Flug wahrscheinlich durchführen werden. Sobald DSI Reisen Kenntnis von der durchführenden Gesellschaft hat, wird der Reisende umgehend informiert. Die Informationspflicht gilt auch für den Fall, dass eine zunächst feststehende Fluggesellschaft im Nachhinein gewechselt wird. Die von der EU aufgestellte so genannte  „Black List"  kann auf folgender Internetseite abgerufen werden: http://ec.europa.eu/transport/air-ban/

 

13. Allgemeines

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, gelten die übrigen Bestimmungen des Reisevertrages weiterhin. Der Reisevertrag ist weiterhin wirksam.

Alle personenbezogenen Daten, die DSI Reisen durch die Anmeldung erhält, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.

Für Reisen, die in Kooperation mit anderen Veranstaltern durchgeführt werden sowie bei Kreuzfahrten gelten die Bedingungen des jeweiligen Veranstalters bzw. die der Reederei. Diese Reisebedingungen werden bei Buchung ausgehändigt.

 

14. Gerichtsstand

14.1 Der Reisende kann DSI Reisen nur an dessen Sitz verklagen, zuständig ist das Amtsgericht in Flensburg.

14.2  Für Klagen von DSI Reisen gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sind, die ihren Wohn- bzw. Firmensitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Flensburg vereinbart.

14.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,

a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder

b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die oben genannten Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

 

Veranstalter

DSI Reisen GmbH & Co KG
Grönfahrtweg 26
24955 Harrislee

Geschäftsführer: Dieter Schmauch

HRA 4740, Amtsgericht Flensburg
HRB 2628,  Amtsgericht Flensburg

Telefon: 0461 7749 404
Telefex: 0461 78991

E-Mail: info @ dsi-reisen.de
Internet: www.dsi-reisen.de



persönliche Beratung

0461 - 77 49 404